
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis zu 3500 kg zG und bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
Anhänger generell bis 750 kg zG oder Anhänger mit zG bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zG der Kombination 3500 kg nicht überschreitet
Führerscheinklasse BE
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen
Anhängelast bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5-fachen der zG des Zugfahrzeugs
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung (Leichtkrafträder)
Für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h (kleineres Kennzeichen).
Ab 18 Jahre unbegrenzt
Führerscheinklasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis zu 25 kW und einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg

10 Jahre Wasserfliegen auf der Mosel