Auto- und Motorradausbildung

Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis zu 3500 kg zG und bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz

Anhänger generell bis 750 kg zG oder Anhänger mit zG bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zG der Kombination 3500 kg nicht überschreitet

Erwerb
direkt
Befristung
keine
Einschluss
M, L
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen

Anhängelast bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5-fachen der zG des Zugfahrzeugs

Erwerb
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Befristung
keine
Einschluss
keiner
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung (Leichtkrafträder)

Für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h (kleineres Kennzeichen).

Ab 18 Jahre unbegrenzt

Erwerb
direkt
Befristung
keine
Einschluss
M
Mindestalter
16
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Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis zu 25 kW und einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg

Erwerb
direkt, aber mit Einschränkung
Befristung
keine
Einschluss
M, A1
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse A direkt

Führerscheinklasse A direkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Erwerb
direkt ohne Einschränkung
Befristung
keine
Einschluss
M, A1
Mindestalter
25
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