Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz Anhänger bis zu 750 kg zG
Erwerb
Vorbesitz Klasse B, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5, Nr. 2)
Befristung
Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliche Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich
Einschluss
keiner
Mindestalter
21
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination darf 12 t und die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Erwerb
Vorbesitz Klasse D1, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5)
Befristung
Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Einschluss
BE sowie C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter
21
BE sowie C1E bei Vorbesitz von C1 mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz Anhänger bis zu 750 kg zG
Erwerb
Vorbesitz Kl. B, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5)
Befristung
Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Einschluss
D1
Mindestalter
21
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG
Erwerb
Vorbesitz Kl. D, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5, Nr. 2)
Befristung
Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Einschluss
BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter
21