Führerscheinklasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Führerscheinklasse L
Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, in Kombination mit Anhänger (Kennzeichnungdurch 25 km/h-Schild) nur bis zu 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler u. andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h, auch mit Anhänger
Führerscheinklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (nicht mehr als 350 kg Leermasse; bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
Leistungsmerkmale: Bei Fremdzündungsmotoren (z. B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotor) max. 4 kW Nenndauerleistung
Führerscheinklasse T
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis zu 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis zu 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

10 Jahre Wasserfliegen auf der Mosel