Berufskraftfahrerausbildung

Führerscheinklasse C1

Führerscheinklasse C1

Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz

Anhänger bis zu 750 kg zG Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger

Erwerb
Vorbesitz Klasse B, ärztliche Bescheinigung
Befristung
Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss
keiner
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse C1E

Führerscheinklasse C1E

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern über 750 kg

Die zG der Kombination darf 12000 kg und die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger

Erwerb
Vorbesitz Klasse C1, ärztliche Bescheinigung
Befristung
Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss
BE sowie D1E und DE, sofern D1 bzw. D vorharhanden ist
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse C

Führerscheinklasse C

Kraftwagen – außer Krafträdern – mit mehr als 3500 kg zG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz Anhänger bis zu 750 kg zG

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger

Erwerb
Vorbesitz Klasse B, ärztliche Bescheinigung
Befristung
Befristung auf 5 Jahre, danach jeweils erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss
C1
Mindestalter
18
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Führerscheinklasse CE

Führerscheinklasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger

Erwerb
Vorbesitz Klasse C, ärztliche Bescheinigung
Befristung
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss
BE, C1, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)
Mindestalter
18
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