Beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr

Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterverkehr ist eine zusätzliche Ausbildung, die jede/r angehende Kraftfahrer/in, die/der im gewerblichen Güterverkehr tätig sein möchte und nicht vor 2009 den LKW-Führerschein bzw. die alte Führerschein-Klasse 3, die Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t beinhaltet, erworben hat, durchlaufen und in Form einer IHK-Prüfung abschließen muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgeschlossen. Diese Prüfung kann nur in deutscher Sprache abgelegt werden und gilt als bestanden bei einem Ergebnis von mindestens 50% der zu erreichenden Punktzahl.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der für uns zuständigen Verbandsgemeinde unter folgendem Link: Berufskraftfahrerqualifikation | Landkreis Bernkastel-Wittlich

Information bez. der erforderlichen Führerscheinklasse finden sie hier. Führerscheinklassen C – Fahrschule Klippel (fahrschule-klippel.de)

Die Schulungsinhalte

1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1 Kinematische Kette
1.2 (Sicherheits-)Technik
1.3 Risiken vorhersehen, bewerten und sich anpassen
1.4 Ladungssicherung

2 Anwendung der Vorschriften
2.1 Sozialvorschriften
2.2 Vorschriften im Güterverkehr

3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logisitik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Kriminalität und Schleusung
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen
3.4 Körperliche und geistige Verfassung
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens führt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs

Kurs/Prüfung

Neueinsteiger

Dauer: 20 Tage
Voraussetzung: 21 Jahre
Unterricht: 140 Stunden á 60 Minuten
davon praktisch am Simulator und im Fahrzeug: 10 Stunden á 60 Minuten
IHK-Prüfung: 90 Minuten

Umsteiger

Dauer: 5 Tage
Voraussetzung: Berufskraftfahrer im Bereich Personenverkehr
Unterricht: 35 Stunden á 60 Minuten
davon praktisch: 2,5 Stunden á 60 Minuten
IHK-Prüfung: 45 Minuten

Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr

Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenverkehr ist eine zusätzliche Ausbildung, die jede/r angehende Kraftfahrer/in, die/der im gewerblichen Personenverkehr tätig sein möchte und nicht vor 2008 den Bus-Führerschein erworben hat, durchlaufen und in Form einer IHK-Prüfung abschließen muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgeschlossen. Diese Prüfung kann nur in deutsche Sprache abgelegt werden und gilt als bestanden bei einem Ergebnis von mindestens 50% der zu erreichenden Punktzahl.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der für uns zuständigen Verbandsgemeinde unter folgendem Link: Berufskraftfahrerqualifikation | Landkreis Bernkastel-Wittlich

Information bez. der erforderlichen Führerscheinklasse finden sie hier. Führerscheinklassen D – Fahrschule Klippel (fahrschule-klippel.de)

Die Schulungsinhalte

1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1 Kinematische Kette
1.2 Sicherheitsausstattung/-technik
1.3 Risiken vorhersehen, bewerten und sich anpassen
1.5 Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

2 Anwendung der Vorschriften
2.1 Sozialvorschriften
2.3 Vorschriften im Personenverkehr

3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2. Kriminalität und Schleusung
3.3. Gesundheitsschäden vorbeugen
3.4 Körperliche und geistige Verfassung
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens führt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs

Kurs/Prüfung

Neueinsteiger

Dauer: 20 Tage
Voraussetzung: 21 Jahre (nur Linienverkehr bis 50KM und innerhalb Deutschlands) oder 24 Jahre
Unterricht: 140 Stunden á 60 Minuten
davon praktisch am Simulator und im Fahrzeug: 10 Stunden á 60 Minuten
IHK-Prüfung: 90 Minuten

Umsteiger

Dauer: 5 Tage
Voraussetzung: Berufskraftfahrer im Bereich Güterverkehr + Mindestalter (siehe Neueinsteiger)
Unterricht: 35 Stunden á 60 Minuten
davon praktisch: 2,5 Stunden á 60 Minuten
IHK-Prüfung: 45 Minuten

Unser BKF Fuhrpark
Fuhrpark für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer
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