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Fahrschule aller Klassen

Wir sind eine Fahrschule aller Klassen (Motorradführerschein, Autoführerschein, LKW Führerschein, Busführerschein) und bieten neben der BKF-Ausbildung (beschleunigte Grundqualifikation) auch eine Bootsschule an!


Führerscheinklasse A / A1 / A2 / AM
(Motorradführerschein)

Wer einen Motorradführerschein erwerben möchte, muss eine entsprechende Ausbildung in einer anerkannten Fahrschule durchlaufen. Die Zweiradausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, für den jeweils eine Prüfung vor dem TÜV Rheinland (Führerschein: Theoretische und praktische Prüfung | DE | TÜV Rheinland (tuv.com) abzulegen ist. Folgende Voraussetzungen sind für die jeweilige Führerscheinkategorie zu erbringen:

Mindestalter

  • Klasse A – 24 Jahre oder 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • Klasse A2 – 18 Jahre
  • Klasse A1 – 16 Jahre
  • Klasse AM – 15 Jahre

Berechtigungen

  • Klasse A – Das Führen von schweren Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung.
  • Klasse A2 – Das Führen von mittelschweren Krafträdern mit einer Leistungsbeschränkung von ≤ 35 kW (48 PS) bzw. mit einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von nicht mehr als 0,2 kW pro kg.
  • Klasse A1 – Das Führen von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum ≤ 125 cm³ und einer Nennleistung ≤ 11 kW (15 PS).
  • Klasse AM – Das Führen von leichten Kfz der Klasse L1e-B (Roller, Mokick, Moped) mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und eine Motorleistung von nicht mehr als 4 kW.
Weitere Informationen zum jeweiligen Motorradführerschein finden Sie auch auf unserer Homepage

Führerscheinklasse B / BF17 / BE / B96 / B196 / B197
(Autoführerschein)

Der PKW-Führerschein bzw. der Autoführerschein ist der häufigste und meist auch der erste und einzige Führerschein, der erworben wird. Mit Ausnahme der Klasse BE, also den Anhängerführerschein für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, bei der nur eine praktische Ausbildung plus Praxisprüfung erfolgt, besteht Klasse B bzw. Bf17 und B197 ebenfalls aus einer theoretischen und praktischen Ausbildung, die mit Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung vor dem TÜV Rheinland endet. Die Klasse B kann durch den Erwerb der Schlüsselzahl B96 (Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger auf max. 4.250 kg) bzw. B196 (Leichtkraftrad bis 15 PS und nur national anerkannt) erweitert werden. Wer die Klasse B mit der Schlüssel B197 erwerben möchte, hat den Vorteil, dass die praktische Ausbildung vorwiegend und die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wird. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen absolviert werden. Nachdem die Ausbildung auf dem Schaltwagen abgeschlossen ist, führt der zuständige Fahrlehrer eine 15-minütige Testfahrt durch.

Mindestalter und andere Voraussetzungen

  • Klasse Bf17 – 17 Jahre
  • Klasse B – 18 Jahre
  • Klasse BE – 18 Jahre
  • SZ B96 – 18 Jahre
  • SZ B196 – 25 Jahre und wenigstens seit 5 Jahren und ohne Unterbrechung im Besitz der FS-Klasse B
  • SZ B197 – 17 (Bf17) bzw. 18 (B) Jahre

Berechtigungen

  • Klasse Bf17 – Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Aufsicht (Begleitperson) mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3.500 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 750kg bzw. wenn der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750 kg übersteigt in der Kombination ≤ 3.500 kg.
  • Klasse B – Das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3.500 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 750kg bzw. wenn der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750 kg übersteigt in der Kombination ≤ 3.500 kg.
  • Klasse BE – Das Führen einer Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B besteht und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≤ 3.500.
Weitere Information sowie eine Übersicht unserer Fahrzeugklassen finden Sie auf unserer Homepage
Weitere detaillierte Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

Führerschein der Klasse B – Führerscheinklassen 2022 (bussgeldkatalog.org


Führerscheinklasse C / CE / C1 / C1E / L / T
(LKW Führerschein & Traktorführerschein)

Wer Brummis, beruflich oder privat (z.B. Wohnmobile > 3,5t), fahren möchte, benötigt den LKW-Führerschein. Hier wird zwischen den Klassen C1 und C bzw. mit Anhänger die Klassen C1E und CE unterschieden. Wird der LKW-Führerschein aus beruflichen Gründen benötigt und der Zweck fällt nicht unter die sogenannte Handwerkerregelung, dann muss zudem die Schlüsselzahl 95 erworben werden. Diese kann entweder im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr, die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Für die beschleunigte Grundqualifikation bieten wir regelmäßig Kurse an.

Die Voraussetzungen für den Erwerb des LKW-Führerscheins sind wie folgt:

Mindestalter und Vorbesitz:

  • Klasse C1/C1E – 18 Jahre / Vorbesitz Klasse B
  • Klasse C/CE – 21 Jahre / Vorbesitz Klasse B
  • Klasse T – 16 Jahre / kein Vorbesitz erforderlich

Ausnahmen: 18 Jahre, wenn gleichzeitig eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder die Grundqualifikation absolviert wird oder der Führerschein nur für Einsatzfahrten der Feuerwehr, Polizei, THW oder anerkannte Rettungsdienste eingesetzt wird.

Berechtigungen

  • Klasse C1 – Das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg.
  • Klasse C1E – Das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger, wobei die Fahrzeugkombination eine zulässige Gesamtmasse von 12.000 kg nicht übersteigen darf.
  • Klasse C – Das Führen von schweren LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.
  • Klasse CE – Das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Klasse T – Das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h bzw. selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und selbstfahrenden Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
Eine Kursübersicht finden Sie auf unserer Homepage
Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage
ACHTUNG: Die praktische Ausbildung wird durch das Training an unserem (Hochleistungs-) LKW-Simulator unterstützt.

Führerscheinklasse D / DE
(Busführerschein)

Den Busführerschein erwirbt man in der Regel nur, wenn man diesen auch für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke einsetzen möchte. Insofern wird hier in der Regel immer neben dem Busführerschein auch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 benötigt. Wie beim LKW-Führerschein auch kann diese im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Für die beschleunigte Grundqualifikation bieten wir regelmäßig Kurse an.

Die Voraussetzung für den Erwerb des Busführerscheins sind wie folgt:

Mindestalter und Vorbesitz:

  • Klasse D/DE – 24 Jahre / Vorbesitz Klasse B

Ausnahmen: Busführerschein mit 18 Jahre, wenn gleichzeitig eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert wird bzw. 21 Jahre, wenn die beschleunigte Grundqualifikation erworben wurde. In beiden Fällen darf bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur national und nur im Linienverkehr bis 50km Linienlänge gefahren werden.

Berechtigungen

  • Klasse D – Das Führen von großen Bussen, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Fahrzeugführer ausgenommen) ausgelegt und gebaut sind.
  • Klasse DE – Das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
ACHTUNG: Die praktische Ausbildung wird durch das Training an unserem (Hochleistungs-) LKW-Simulator unterstützt.
Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage