AM
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Fahrzeuge
Kreidler Florett EMC-50
KTM Duke 125
LED Matrixlicht / großer Bordcomputer
Kurse
Ferienfahrschulkurs Kl. B
Startdatum: 24.07.2023 Enddatum: 01.08.2023 Ort: Bernkastel-Kues Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr Mindestteilnehmerzahl: 3 PersonenDer Ferienfahrschulkurs bezieht sich nur auf den Theorieunterricht. Beginn der Praxis im Rahmen des Kurses ist nur möglich, wenn vor Beginn ein genehmigter Führerscheinantrag vorliegt und bereits ein Lernstand in der LernApp von mindestens 80% erreicht wurde und zudem diese Vorgehensweise im Vorwege mit dem Büro oder einem unserer Fahrlehrer besprochen worden ist.
B A1Ferienfahrschulkurs Kl. B
Startdatum: 25.08.2023 Enddatum: 01.09.2023 Ort: Bernkastel-Kues, Sehlem Uhrzeit: 09:00 - 12:00 UhrFerienfahrschulkurs Kl. B
Startdatum: 16.10.2023 Enddatum: 24.10.2023 Ort: Bernkastel-Kues Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr Mindestteilnehmerzahl: 3 PersonenDer Ferienfahrschulkurs bezieht sich nur auf den Theorieunterricht. Beginn der Praxis im Rahmen des Kurses ist nur möglich, wenn vor Beginn ein genehmigter Führerscheinantrag vorliegt und bereits ein Lernstand in der LernApp von mindestens 80% erreicht wurde und zudem diese Vorgehensweise im Vorwege mit dem Büro oder einem unserer Fahrlehrer besprochen worden ist.
A1 B